CEA: Darunter versteht man eine Reihe von anormalen Erscheinungen im Auge des Hundes. Sie ist von Geburt an vorhanden und erblich, der Erbgang ist autosomal rezessiv.

Die CEA in ihren verschiedenen Formen, kann nur von einem, auf dem Gebiet der Veterinär - Ophtalmologie speziell ausgebildeten Tierarzt, mit bestimmten Geräten, diagnostiziert werden. Der ideale Zeitpunkt für die Untersuchung liegt beim Welpen zwischen der 6. und der 9. Lebenswoche. Hunde die später untersucht und für CEA frei befundet wurden, können "go normals" sein, das heißt, die CEA ist zwar infolge der fortgeschrittenen Pigmentierung nicht mehr sichtbar, aber trotzdem vorhanden. Befunde von erwachsenen Hunden sind daher für die Weiterzucht wenig aussagekräftig. Das bedeutet aber auch, dass die CEA in leichter Form, für den Hund keinen Krankheitswert besitzt. Im Gegensatz zu anderen bekannten Augenkrankheiten, verändert sich der Schweregrad der CEA, im Laufe des Lebens des Hundes, nicht. Auch Kolobome, vermindern die Sehkraft des Hundes nicht. Ausgenommen sind schwere Fälle, die aber höchst selten sind.

Die CEA wird in Österreich, seit 1996 im Welpenalter untersucht, es gab bei den innerhalb des ÖCBH gezüchteten Hunden nur einige wenige, leicht befallene Hunde, die keinerlei Probleme mit der Sehkraft haben.

Obwohl der Krankheitswert weit unter dem der HD liegt, wird jeder in Österreich gezüchtete Welpe, im vorgeschriebenen Alter, von einem Ophtalmologen, untersucht. Die Liste der dafür anerkannten Vertrauenstierärzte ist im "Züchterservice", unter Vertrauenstierärzte des ÖCBH, ersichtlich.

 

Vererbungsschema