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Das
Ziel unseres Clubs ist, unsere Rassen nach dem FCI Standard zu
züchten und die Zucht dieser Rassen zu fördern. Um dieses
Ziel zu erreichen, ist es Pflicht jedes Züchters, sich an die
Zuchtbestimmungen, die wir nachstehend bekannt geben, zu
halten.
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Grundbedingung
für die Zucht ist, dass beide Elternteile in das
Österreichische Hundezuchtbuch (ÖHZB) eingetragen sind.
Zugelassen sind außerdem Deckrüden aus dem Ausland, die in
ein von der Federation Cynologique Internationale (FCI)
anerkanntes Zuchtbuch eingetragen sind und den
Zuchtbestimmungen entsprechen. Keinesfalls dürfen Hündinnen
ohne Ahnentafel, oder Hündinnen mit einer von der FCI nicht
anerkannten Ahnentafel, gedeckt werden.
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Für
die Zucht dürfen nur Tiere verwendet werden, die auf einer
Ausstellung oder Zuchtschau in Österreich, an der sich der
ÖCBH mit einer Sonderausstellung beteiligt, einen Formwert
erhalten haben.Für Rüden gilt der Mindestformwert "sehr
gut" Für Hündinnen "gut"Welpen, deren
Elterntiere ihre Zuchttauglichkeit nur durch die
Mindestanforderungen nachgewiesen haben, (Formwert u. HD, bzw.
Augenbefund), erhalten weiße Ahnentafeln. Welpen, deren
Elterntiere einer Körung unterzogen wurden, entstammen einer
Körzucht und erhalten gelbe Ahnentafeln, mit dem Vermerk
"Körzucht". Für Border Collies sind außerdem die
Leistungszucht und die Sporthundezucht möglich,
Voraussetzungen sind dem jeweiligen Reglement zu
entnehmen.
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Jeder
Züchter muss sich vor jeder beabsichtigten Deckung, also
rechtzeitig bevor die Hündin läufig wird, mit dem Zuchtwart
wegen der Wahl des Rüden in Verbindung setzen. Eventuell
gewünschte Deckrüden sind vorzuschlagen. Die Wahl der
Zuchtpartner ist sehr wichtig, deshalb sollte der Züchter auf
den Rat des Zuchtwartes nicht verzichten.
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Für
den Deckakt gelten folgende Grundsätze: Die Hündin muss
rechtzeitig, mindestens 8 Tage vorher angemeldet werden, muss
gesund und darf nicht bösartig sein. Ihr originaler
Abstammungsnachweis ist vorzulegen. Die Höhe der Decktaxe, ob
der Deckakt finanziell abgegolten wird und wann sie zu
entrichten ist, sollte vor dem Deckakt, möglichst schriftlich
festgelegt werden. Nur bei nachgewiesener Nichtaufnahme, nicht
aber beim Verwerfen, pflegt der Eigentümer des Rüden, den
Hund, wenn er noch immer in seinem Besitz steht, bei der
nächsten Läufigkeit, ohne neuerliche Entschädigung zur
Verfügung zu stellen. Die erfolgte Deckung ist vom Besitzer
der Hündin dem Zuchtwart, sofort schriftlich, unter Angabe
der Daten der beiden Tiere mitzuteilen. Der vom
Deckrüdenbesitzer ausgefüllte und unterschriebene Deckschein
ist dem Besitzer der Hündin zu übergeben.
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Die
Hündin muss zum Zeitpunkt der Deckung bei den Rassen Border
Collie, Collie Lang- und Kurzhaar, Old English Sheepdog, Welsh
Corgi Pembroke und Cardigan und Sheltie, ein Mindestalter von
13 Monaten erreicht haben. Bei den Bearded Collies muss die
Hündin ein Mindestalter von 18 Monaten haben.
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Ein
Rüde darf mit einem Mindestalter von 14 Monaten zu Deckung
verwendet werden. Voraussetzung ist, dass er genügend
kräftig ist. Eventuelle Ausnahmen nur mit Einverständnis des
Zuchtwartes.
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Bei
Old English Sheepdogs, Langhaar und Kurzhaar Collies, Border
Collies, Bearded Collies und Shelties muss vor einer geplanten
Paarung unbedingt ein Röntgenbefund über die Beschaffenheit
der Hüftgelenke vorgelegt werden. Dieser Befund muss von
einem, vom ÖCBH vorgeschlagenen Tierarzt sein. Eine Liste der
Tierärzte liegt beim Zuchtwart auf, bzw. ist auf der HP des
ÖCBH www.huetehunde.at, einzusehen. Handelt es sich aber um
einen Befund eines anderen Tierarztes, muss die Vet.Med.Univ.
1220 Wien, Josef Baumanngasse 1, überbefunden. Wird ein
Befund, der von einem Vertrauenstierarzt des ÖCBH ausgestellt
wurde, angezweifelt, kann nur eine Überbefundung von der Vet.
Med. Univ. Wien, anerkannt werden.
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Zu
jeder, für die Zucht relevanten Untersuchung ist die
originale Ahnentafel des Hundes zum Tierarzt mitzubringen, der
die Untersuchung mit Datum und Untersuchungsergebnis und
seinem Namen in die Ahnentafel einträgt und mit seiner
Unterschrift bestätigt. Dies gilt nicht für die
Welpenuntersuchung auf CEA.
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Bei
den Rassen Border Collie, Collie Lang- und Kurzhaar, Old
English Sheepdog und Sheltie darf nur mit Hunden die entweder
HD-frei, bzw. HD-Verdacht, bzw.HD-leicht in ihrem Befund
nachweisen können, gezüchtet werden. Bei Bearded Collies
darf nur mit Hunden die HD- frei, oder HD-Verdacht in ihrem
Befund nachweisen können, gezüchtet werden. Rüden, bzw.
Hündinnen mit HD-Verdacht oder HD-leicht. dürfen nur mit
vollkommen HD-freien Partnern gepaart werden.
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Augenuntersuchungen:
Alle in Österreich gezüchteten Welpen der Rassen: Border
Collie, Collie Lang- und Kurzhaar sowie Sheltie,
müssen zwischen der 5. und 8. Lebenswoche von einem
dem ECVO angehörenden
Tierarzt, auf erbliche Augenkrankheiten untersucht werden um
in das Österreichische Hundezuchtbuch - A-Blatt - eingetragen
werden zu können. Die Eintragung ist nicht abhängig vom
Ergebnis des Befundes. Die Befunde werden entweder bei der
Wurfabnahme dem Zuchtwart oder dessen Beauftragten übergeben,
oder vom untersuchenden Tierarzt oder vom Züchter an diesen
geschickt.
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Sollte
sich ein Züchter für den CEA-DNA Test entscheiden, so entfällt
die Pflichtuntersuchung bei einem ECVO Tierarzt im
Welpenalter. Die Befunde der DNA Untersuchung müssen
allerdings vor der Wurfabnahme, spätestens vor der Eintragung
der Welpen in das ÖHZB, vorliegen. Bei, im Welpenalter,
ausschließlich DNA getesteten Tieren, ist vor
Zuchtverwendung, eine Untersuchung durch einen anerkannten
Ophthalmologen (ECVO) vorzulegen. Eine Augenuntersuchung der
Welpen hat in jedem Fall zu erfolgen, auch wenn beide
Elternteile DNA getestet und für CEA-normal befunden wurden.
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Weiters
sind folgende Untersuchungen durchzuführen:
Border Collie: Vor geplanter Zuchtverwendung muss bis zum
vollendeten 7. Lebensjahr eine PRA/KAT Untersuchung bei einem
dem ECVO angehörenden Tierarzt durchgeführt werden Zu
beachten ist, dass der Befund auf PRA/KAT- nur 12 Monate Gültigkeit
hat.
Um CEA befallene Welpen zu vermeiden, dürfen nicht CEA/DNA
getestete Border Collies nur mit DNA normal getesteten Hunden
verpaart werden und CEA carrier und CEA affected nur mit
CEA/DNA normalen Tieren gepaart werden.
Welsh Corgi Cardigan: Vor
geplanter Zuchtverwendung muss bis zum vollendeten 7.
Lebensjahr eine PRA/KAT Untersuchung bei einem dem ECVO angehörenden
Tierarzt durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass der Befund auf PRA/KAT- nur 12 Monate Gültigkeit
hat.
Mit Tieren, die PRA oder KAT aufweisen, darf nicht gezüchtet
werden.
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Bei
Hündinnen muss nach jedem Wurf eine Frist von 12 Monaten bis
zum nächsten Wurf eingehalten werden. Ebenso bei erfolgtem
Kaiserschnitt, auch wenn kein Welpe aufgezogen wurde.
Eventuelle Ausnahmen nur mit Bewilligung des Zuchtwartes.
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Jeder
gefallene Wurf ist dem Zuchtwart sofort zu melden. Dieser wird
den Wurf besichtigen. Bei Verhinderung des Zuchtwartes wird
eine von ihm genannte Person beauftragt. Die anfallenden
Fahrtspesen werden dem Züchter bei der Ausstellung der
Ahnentafeln verrechnet.
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Welpen
dürfen unter 9 Wochen nicht abgegeben werden. Sie müssen
mittels Microchip gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung der
Welpen ist in jedem Fall so durchzuführen, dass bei der
Wurfabnahme bereits jeder Welpe identifiziert werden kann. Bei
Welpen die im frühen Welpenalter an den Augen untersucht
werden muss bereits vor der Augenuntersuchung gekennzeichnet
werden, sodass der Befund jedem Welpen, zweifelsfrei
zugeordnet werden kann.
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Hündinnen
die älter als 8 Jahre sind, dürfen nur mit besonderer
Bewilligung des Zuchtwartes und nur in Ausnahmefällen für
die Zucht verwendet werden.
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Spätestens
6 Wochen nach erfolgtem Wurf sind die Welpen auf den
vorgeschriebenen Drucksorten, zwecks Eintragung in das ÖHZB,
zu melden. Folgende Formulare sind notwendig:
Deckbescheinigung,
Eintragungsformular,
original Ahnentafel der Mutterhündin
Fotokopie der Ahnentafel des Deckrüden
Fotokopie der Zwingerkarte.
Weiters Fotokopien sämtlicher Befunde, Prüfungsbestätigungen
und Championurkunden.
Die erforderlichen Drucksorten (Deckschein,
Eintragungsschein) sind beim Zuchtwart, oder ÖKV anzufordern,
oder im Internet auf der HP des ÖKV www.oekv.at
auszudrucken, auszufüllen und unterschrieben, mit den erwähnten
Beilagen, an den Zuchtwart zu senden.
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Jeder
angehende Züchter ist verpflichtet sich einen Zwingernamen
beizulegen, welcher bei der FCI in Belgien geschützt wird.
Die Wahl des Zwingernamens steht dem Züchter frei. (Siehe
dazu die ZO des ÖKV)
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Der
Zuchtwart bearbeitet die Wurfmeldung, fertigt die Ahnentafeln
aus und leitet sie an den ÖKV weiter. Von dort bekommt der Züchter
die Papiere durch die Post, per Nachnahme, zugestellt.
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Züchter,
die sich nicht an diese Zuchtbestimmungen halten und die
Anordnungen des Zuchtwartes nicht beachten, können mit
Verweigerung der Eintragung eines Wurfes in das A-Blatt
belangt werden. Außerdem kann für solche Züchter der
Ausschluss aus dem Club beantragt werden.
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Gebühren
für die Eintragung eines Wurfes und Ausstellung der
Ahnentafeln:
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für
Mitglieder |
für
Nichtmitglieder |
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pro
Welpe |
€
20,- |
€
20,- |
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Einzeleintragung |
€
20,- |
€
60,- |
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Pauschale
für Wurfabnahme |
€
26,- |
€
26,- |
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Zusätzlich
zur vorliegenden Zuchtordnung des ÖCBH haben natürlich auch
übergeordnete Reglements, wie die ZEO des ÖKV und das
Zuchtreglement der FCI Gültigkeit. Darüber hinaus sind das
Österreichische Tierschutzgesetz, sowie die Österreichische
Tierhalteverordnung zu beachten.
Mit
der Veröffentlichung der Zuchtbestimmungen treten alle früheren
außer Kraft. November 1995, modifiziert 1996, 1997,2000, 2003 und
2007.
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